Rundgang

Herrschaft im Dorf

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Frauenwelt

Das Recht, die Hebamme eines Dorfes an einer eigenen Wahlversammlung zu wählen, stand allen Ehefrauen und Witwen des Kantons Basel-Landschaft zu. Es war ein altes Recht, das sie schon vor der Kantonstrennung besessen hatten und das der junge Kanton übernahm. Die Baselbieter Frauen hatten sonst keine politischen Rechte und standen verwitwet oder unverheiratet sogar unter der Fuchtel eines männlichen Vormunds. Das Hebammenwahlrecht hielt sich in einzelnen Gemeinden bis die 1970er-Jahre hinein. Solche Wahlversammlungen fanden aber selten statt, denn die Hebammen mussten sich nicht regelmässig bestätigen lassen und waren häufig sehr lange im Amt. So konnte es durchaus vorkommen, dass erst eine nächste Generation verheirateter oder verwitweter Frauen wieder eine Hebammenwahl vornahm. Diese Wahlversammlungen der Witwen und Ehefrauen waren ein wichtiger Teil einer spezifisch weiblichen Öffentlichkeit in den Gemeinden. Dazu gehörten auch die Orte, wo Frauen Wasser holten oder Wäsche wuschen. In Ziefen bestanden beispielsweise vier genossenschaftlich getragene «Buuchhüsli». Ihren Namen hatten diese Waschhäuschen von der Asche aus Buchenholz, die als Laugenmittel diente. Sie lagen an Bach und Strasse neben den Brunnen. Dort, mitten im Dorf, erledigten die Frauen zwei- bis viermal pro Jahr ihre grosse Wäsche. Zwar wusch jede für sich, aber unter den Augen der Nachbarinnen. Neben der harten Arbeit gehörte es zum Waschtag, sich im «Buuchhüsli» zu treffen, einen Schwatz abzuhalten und Neuigkeiten auszutauschen.

Autor: Ruedi Epple; Redaktion: Daniel Hagmann
www.geschichte.bl.ch, Kategorie: Politik, Rundgang: Herrschaft im Dorf
Dieser Text stammt aus: Nah dran, weit weg. Geschichte des Kantons Basel-Landschaft, Band fünf, Liestal: Verlag des Kantons Basel-Landschaft 2001 (Kapitel Herrschaft im Dorf, S. 195-214).
Zum Thema

Hebamme Linder aus Sissach

Hebammenwahl in Läufelfingen, 1966

 
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