Ergänzender Artikel zu:
Frauenwelt

Grenzgänger

An schwülen Sommerabenden oder in dunklen Nächten kann es passieren, dass man im Wald auf unheimliche Gestalten trifft. Aus Ziefen wird von Soldaten in historischen Kostümen berichtet, in Brislach soll es ein Männchen sein, das markerschütternd schreit, in Schönenbuch ein schwarzer Hund. Es sind die Geister jener Männer, die zu Lebzeiten unerlaubt die Grenzsteine ihrer Grundstücke oder der Gemeinde versetzt haben und die jetzt umherirren und büssen. In solchen Sagen, wie sie aus vielen Baselbieter Gemeinden bekannt sind, wird ein Stück Rechts- und Kulturgeschichte hörbar. Bis 1912 das eidgenössische Grundbuch eingeführt wurde, wachten in den Gemeinden die Grenzgerichte oder Gescheide über die Setzung von Grenzsteinen und Lohen. Letzteres sind geheime Zeichen wie Ziegel oder Kieselsteine, welche in bestimmter Anordnung unter dem Grenzstein vergraben wurden. Sorgfältig überlieferte Rituale zeichneten die Arbeit der Gescheide aus. Bei der Einsetzung eines neuen Gescheidsrichters wurde ein Strohbündel angezündet. Dann wurde ein feierlicher Schweigeeid geleistet. Die Männer trugen Sonntagskleidung und lüfteten die Hüte, bevor sie die verborgenen Grenzzeichen aufdeckten. Wer Grenzfrevel beging, musste mit hohen Strafen und sozialer Ächtung rechnen. Die Gescheidsmänner verfügten auch über richterliche Gewalt, welche sie allerdings 1834 an die staatlichen Bezirksrichter abtreten mussten. Die Grenzgerichtsbarkeit wurde von der Gemeinde zum Staat verlagert.

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