Ergänzender Artikel zu:
Land der Gemeinden

Zuspitzung des Machtkampfs

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts nahmen die Spannungen zwischen den Gemeinden und ihrer Aussenwelt zu. Einerseits erliess seit 1848 neu auch der Bund Gesetze. Die Gemeinden standen seither zwei zentralstaatlichen Institutionen gegenüber, welche ihre eigenen Entscheidungsbefugnisse tangierten. Andererseits beanspruchte der Kanton seit der Verfassungsrevision von 1850 gegenüber den Gemeinden die leitende Oberaufsicht über das Armen-, Vormundschafts- und Gemeinderechnungswesen. Vor dem Hintergrund zunehmender wirtschaftlicher Schwierigkeiten und Anpassungszwänge traten zahlreiche oppositionelle Bewegungen auf. Die Kluft zwischen den kantonalen Behörden in Liestal und dem Volk in den Gemeinden spitzte sich zu, als der Bau der Eisenbahnlinie Basel—Liestal—Sissach—Läufelfingen zu Flurschäden und Enteignungen sowie zu Verdienstausfällen im Transportgewerbe führte. Das Fass vollständig zum Überlaufen brachte schliesslich der Landrat, der am 9. März 1861 einstimmig beschloss, «dass der Kanton Basel-Landschaft zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt niemals Hand bieten» werde. In den Gemeinden, die der Stadt schon in den Trennungswirren zugeneigt gewesen waren, weckte dies Widerspruch, weil man dort einer Wiedervereinigung wohl gesonnen war. In anderen Gemeinden protestierte man, dass ein derart weitgehender Beschluss nicht ohne Mitsprache der Stimmbürger hätte getroffen werden dürfen.

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