Ergänzender Artikel zu:
Trennung von Bürger- und Einwohnergemeinde

Fronarbeit

Ursprünglich bestritten die Bürgergemeinden ihre Auslagen zur Hauptsache aus dem Ertrag ihres Vermögens. Anfallende Arbeiten für Strassen-, Bach- und Hochbauten, für die Forstwirtschaft und andere öffentliche Zwecke verrichteten die Bürger in Fronarbeit. Über die geleisteten Hand- und Fuhrdienste führte der Gemeinderat Buch. Ende Jahr rechnete er ab. Wer zu wenig gefront hatte, zahlte bar nach. Wer zu viel geleistet hatte, erhielt eine Entschädigung. Anfang der Siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts war dieses Verfahren nur noch ausnahmsweise gebräuchlich. Die meisten Gemeinden hatten sich schon Fronordnungen gegeben, welche den Steuereinzug vorsahen. Wer es wünschte, konnte seine Steuern aber auch weiterhin durch Hand- und Fuhrfronen abverdienen. Wie jedem anderen Taglöhner und Fuhrmann verrechnete ihm die Gemeinde in diesem Fall ein Entgelt.

Zum Thema

Banntag Liestal, 1926

Video Clip - Widerstand gegen Waffenplatz

 
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