Rundgang

Wandel von Religion und Kirche

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Die Pfarrerkirche

Das neue basellandschaftliche Staatswesen unterliess es nach 1833, das Kirchenwesen gesetzlich und organisatorisch zu regeln. Die Verfassung erklärte lediglich die Glaubensfreiheit als unverletzlich und gewährleistete die Rechte der Evangelisch-reformierten und der Römisch-katholischen Kirche. Die reformierte Kirche wurde und blieb für lange Zeit eine reine Staatskirche: Die politischen Behörden waren zugleich kirchliche Behörden und die Pfarrer staatliche Beamte. Die Pfarrer organisierten sich selbst und gründeten 1834 den Verein basellandschaftlicher Pfarrer, den späteren Pfarrkonvent. Dieses Gremium erörterte wichtige kirchliche Fragen und war gegenüber der Regierung wichtiger Ansprechpartner. Aus seinen Reihen kamen immer wieder Anläufe zur Schaffung einer kirchlichen Organisation. Doch es wurde bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts nichts daraus. Dass entsprechende Vorschläge stets «im Schosse der Regierung schlafen gingen»(1), wie schon 1834 konstatiert wurde, lag nicht nur an der verbreiteten Skepsis gegenüber kirchlicher Macht. Auch die Pfarrer selbst blockierten einander, indem sie sich gegen allgemein verbindliche Vorgaben, etwa im Bereich der Liturgie oder des Glaubensbekenntnisses, sträubten. So blieb die Baselbieter Kirche lange schwach strukturiert und sehr stark auf die Pfarrer hin orientiert. Neben allen Nachteilen bot dieser Zustand den Pfarrern auch einen einzigartigen theologischen Freiraum.

(1) Karl Gauss: Die Frage der reformierten Kirchenverfassung in Baselland, Liestal 1914 (Separatdruck aus dem Tagblatt der Landschaft Basel), S. 15

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Autor: Fridolin Kurmann; Redaktion: Daniel Hagmann
www.geschichte.bl.ch, Kategorie: Kultur, Rundgang: Religion und Kirchen
Dieser Text stammt aus: Nah dran, weit weg. Geschichte des Kantons Basel-Landschaft, Band fünf, Liestal: Verlag des Kantons Basel-Landschaft 2001 (Kapitel Religion und Kirchen, S. 87-104).
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