Ergänzender Artikel zu:
Vereinslandschaft

Freikirchen und Sekten

Die konfessionelle Durchmischung betraf nicht nur die Angehörigen der anerkannten Konfessionen. Schon im 19. Jahrhundert wurden in verschiedenen Gemeinden vor allem des reformierten Kantonsteils Freikirchen und Gemeinschaften aktiv, etwa die Chrischona-Gemeinde, die Methodistische Kirche, die Pfingstgemeinden, die Neutäufer oder die Heilsarmee. Die Pfarrer machten schon früh auf diese angebliche Gefahr aufmerksam. In der Diskussion um die rechtliche Neuordnung des Kirchenwesens beispielsweise wurde verschiedentlich mit dem so genannten Sektenwesen argumentiert. Die einen sahen sie durch die bestehende schwache Organisation der Staatskirche, die andern durch geforderte allzu straffe Neuerungen begünstigt. Auch die Dorfgesellschaft war noch nicht gewohnt, mit als Abweichlern empfundenen Andersgläubigen zusammenzuleben. Die 1889 gegründete Muttenzer Chrischona-Gemeinschaft etwa begleitete anfänglich ihre auswärtigen Prediger mit einer Männereskorte aus dem Dorf, weil sie Überfälle befürchtete. Und wenn ein Mitglied einer Freikirche gestorben war, wurde der Gemeinschaft lange die Dorfkirche für den Beerdigungsgottesdienst verweigert. Zahlenmässig fielen diese Gruppen im Ganzen noch nicht ins Gewicht. Aber sie stellten doch eine sehr aktive Minderheit dar, welche sich in der offiziellen reformierten Kirche nicht aufgehoben fühlte.

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