Ergänzender Artikel zu:
Vereinslandschaft

Einseitige Machtverteilung

Als die Stadt Basel 1832 den Gemeinden der Landschaft, die sich nicht für ein Verbleiben im städtischen Herrschaftsverband entschieden hatten, ihre Verwaltung entzog, teilten sich Stadt und Land nicht in zwei gleichwertige Halbkantone. Der Stadt mit ihrem weitgehend intakten Verwaltungsapparat standen zunächst 46, nach der Totaltrennung 74 Landgemeinden gegenüber. Es waren die Gemeinden, welche die Lücke füllten, die sich mit dem Rückzug der städtischen Verwaltung auftat. Es waren die Volksausschüsse aus den Gemeinden, welche in Liestal zusammentraten, den Kanton proklamierten und ihm Legitimation verliehen, welche die Verwaltungskommission einsetzten und die Einberufung eines Verfassungsrates veranlassten. Während die Gemeinden auf eingespielte Institutionen und Verfahren zurückgreifen konnten, wollte der Kanton zuerst organisiert und mit dem nötigen Personal dotiert sein. Die Geschichte der ersten Jahrzehnte nach der Trennung lässt sich deshalb auch als Auseinandersetzung um die Verteilung von Kompetenzen und Vermögen lesen. In diesem Ringen setzten sich zunächst die Gemeinden durch. Was die Verfassung nicht ausdrücklich dem Kanton überliess, war der Autonomie der Gemeinden vorbehalten. Sie ergatterten sich mit dem Wald den Löwenanteil des Staatsvermögens. Auf Seiten des Kantons waren die Institutionen neu, die Personaldecke dünn. Die politische Elite musste sich mit Kräften verstärken, die von aussen kamen. Das Vermögen, das sich der Kanton aus dem Teilungsverfahren sicherte, war knapp.

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