Ergänzender Artikel zu:
Erfindung der Jugend und des Alters

Unter der AHV

Am 6. Juli 1947 überwand das Bundesgesetz über die Schaffung einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung im zweiten Anlauf die Abstimmungshürde. Nun unterstützten die Baselbieter Stimmberechtigten die neue Sozialversicherung. Das erste AHV-Gesetz, über welches am 6. Dezember 1931 abgestimmt worden war, hatte sowohl in der Eidgenossenschaft als auch im Kanton Basel-Landschaft keine Zustimmung gefunden. 1947 aber erhielt die AHV-Vorlage bei einer eindrücklichen Stimmbeteiligung von 80 Prozent eine ebenso eindrückliche Ja-Stimmenmehrheit von 90 Prozent. Die ersten Renten überwies die AHV ab dem 1. Januar 1948. Ihre Leistungen waren noch bescheiden: Wer das 65. Altersjahr überschritten hatte und in ländlichen Verhältnissen lebte, erhielt monatlich 40 Franken. In halbstädtischen Verhältnissen betrug die Rente 50, in städtischen 62.50 Franken. Ehepaare erhielten 60 Prozent mehr. Die Stiftung ‹Für das Alter› war schon 1947 der Auffassung, dass diese Renten nur dort genügten, «wo der Altersrentner noch einige Einkünfte besitzt oder im Familienkreis leben kann».(1) Es bedurfte in der Folge zahlreicher AHV-Revisionen, kantonaler Ergänzungsrenten sowie Leistungen privater Einrichtungen wie der Pro Senectute, der Nachfolgerin der Stiftung ‹Für das Alter›. Einen weiteren Schritt machten die Stimmberechtigten 1972, als sie die Volkspensionsinitiative der Partei der Arbeit ablehnten und dem Drei-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge und damit der Einführung der obligatorischen Pensionskasse zustimmten.

(1) Jahresbericht 1947 der kantonalen Stiftung für das Alter Baselland, Liestal 1948

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