Die vierte Macht im Staat
Zeitungen oder Journale, wie sie hiessen, wurden für das Funktionieren und das Vorankommen der demokratischen Debatte im 19. Jahrhundert immer unerlässlicher. Die Pressegeschichte war ein Spiegel der Revolutionsgeschichte. Für die Presse im neu gegründeten Kanton Basel-Landschaft galt dabei uneingeschränkt, was in der Publikation der Akten über die «Baseler Theilungssache» ganz allgemein gesagt wurde: «Es wurde dabei, wo die Wahrheit nicht genügte, auch manche Verschweigung, Verdrehung, Erfindung zu Hülfe gezogen, und nur zu vieles in die Kreuz und Queere gesprochen und geschrieben».(1) Die erste Zeitung des Kantons Basel-Landschaft nannte sich ‹Der unerschrockene Rauracher, ein schweizerisches wahrheitsliebendes Blatt für Religion, vernünftiges Volksrecht und Aufklärung›. Name und Titel waren Programm. Von 1832 an wurde sie gleich im Regierungsgebäude gedruckt. Herausgeber war der Landschreiber und spätere Regierungsrat, Benedikt Banga. Er war der erste Zeitungsmacher des Kantons. Bis 1839 hiess die Druckerei Banga & Honegger, dann nur noch Honegger. Aus dieser Druckerei kamen verschiedene Versuche, ein Regierungsblatt zu lancieren und somit der Kantonsregierung zu einem öffentlich wirksamen Sprachrohr zu verhelfen. Die ‹Landschaftliche Zeitung› von 1851 war der letzte Versuch. Es dauerte nur ein Jahr, dann verkaufte auch Honegger und aus diesem Verkauf resultierte 1852 das Nachfolgeblatt ‹Der Bundesfreund aus Baselland›. Dieser wiederum wurde 1854 zur ‹Basellandschaftlichen Zeitung›.
(1) Friedrich Ludwig Keller: Die Baseler Theilungssache, Aarau 1834