Rundgang

Gründung des Kantons

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Aufbau eines Kantons

Während der Basler Stadtteil nach der Trennung in zwei Halbkantone 1833 weiterhin – mit verschiedenen Schattierungen bis 1875 – von einem konservativen Ratsherrenregiment regiert wurde, hatten auf der Landschaft nach 1831 stets die Radikalen die politische Führung in der Hand. Mit der Unabhängigkeit erreichte die männliche Aktivbürgerschaft der Landschaft die politische Emanzipation – und dies in einem Schritt revolutionärer Erhebung. Dieser Prozess verkörperte etwas fundamental Neues, noch nie da Gewesenes. Die Baselbieter waren stolz auf das Erreichte. Die erste Verfassung des neuen Kantons wurde bereits am 4. Mai 1832 angenommen, also über ein Jahr vor der Totaltrennung im August 1833. Ihre Kennzeichen waren die Gewaltentrennung, das allgemeine Wahlrecht für Männer über 20 und das Veto. Eine Verfassung zu entwerfen, war das eine, die Umsetzung in die Praxis freilich das andere. Der neue Kanton Basel-Landschaft stiess auf enorme Schwierigkeiten.(1) Quasi aus dem Nichts entstanden, gebrach es ihm zunächst so ziemlich an allem, was zum Funktionieren eines Kantons eigentlich Voraussetzung wäre. Zunächst mangelte es ihm an Gesetzen und Verordnungen, an Schulen, aber auch an Kräften, die geeignet gewesen wären, wichtige Funktionen auszuüben: Es gab noch keine Verwaltung und keine Beamten.

(1) Roger Blum: Die Beteiligung des Volkes im jungen Kanton Basel-Landschaft, Liestal 1977, S. 68ff.

Ergänzende Texte zum Thema
Autor: Martin Leuenberger; Redaktion: Daniel Hagmann
www.geschichte.bl.ch, Kategorie: Politik, Rundgang: Gründung des Kantons
Dieser Text stammt aus: Nah dran, weit weg. Geschichte des Kantons Basel-Landschaft, Band fünf, Liestal: Verlag des Kantons Basel-Landschaft 2001 (Kapitel 1830-1833: Der neue Kanton, S. 171-182).
Zum Thema

Schreckensvision für Baselland (Detail 5), 1830er-Jahre

Fest 150-Jahr-Jubiläum Kanton BL, 1982

 
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