Ergänzender Artikel zu:
Die Akteure der Aufbaupolitik nach 1940

Endlich Gleichberechtigung

Am 15. Mai 1955 lehnten die Baselbieter Stimmberechtigten die dritte Vorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts ab. In der Folge sorgte die Vereinigung für Frauenrechte dafür, dass die Forderung nach gleichen politischen Rechten für Mann und Frau nie mehr ganz verstummte. Ende der 1950er-Jahre erlebte sie einen Aufschwung und griff seither kontinuierlich in die Debatten und Abstimmungskämpfe ein. Mitte der Sechziger Jahre trugen die Geduld der aufgeschlossenen Männer und das Engagement der aktiven Frauenrechtlerinnen endlich Früchte. Im vierten Anlauf hiessen am 13. März 1966 auch die Baselbieter Männer die stufenweise Einführung der politischen Gleichberechtigung der Frau im Grundsatz gut. Bei einer schwachen Stimmbeteiligung von etwas über 30 Prozent stimmten 8321 Männer für und 6210 Männer gegen die Vorlage. Der Kanton Basel-Landschaft war damit nach den Kantonen Waadt (1959), Neuenburg (1959), Genf (1960) und Basel-Stadt (1966) der fünfte eidgenössische Stand, welcher den Frauen das Stimm- und Wahlrecht einräumte. Auf kantonaler Ebene galt es ab 1967, auf kommunaler ab 1970 und auf eidgenössischer ab 1971. Die ersten Landratswahlen mit Beteiligung der Frauen fanden 1971 statt. Dabei schafften gerade vier Frauen den Sprung ins kantonale Parlament. Später aber war der Anteil der Frauen im Landrat immer höher als im Durchschnitt aller kantonalen Parlamente.

Zum Thema

Regierungsratsteam, 1967

Video Clip - H.K. Sonderegger – populär im Baselbiet, umstritten in der Schweiz

 
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