Ergänzender Artikel zu:
Elektrifizierung und Selbsthilfe

Ringen um eine neue Verfassung

1862 wählten die Baselbieter Stimmberechtigten einen Verfassungsrat, um die bestehende Verfassung zu revidieren. Nach zehn Sitzungen verabschiedete der Verfassungrat eine Vorlage, welche die Mehrheit der von Privaten und Gemeinden vorgebrachten Wünsche berücksichtigte: zum Beispiel die Volkswahl des Regierungsrates und der Bezirks- und Gemeindebeamten, das obligatorische Gesetzesreferendum oder das Recht zur Abberufung des Landrates. Befürworter und Gegner der Verfassungsrevision, Revi und Anti genannt, schwärmten nun aus und bearbeiteten die Stimmberechtigten in den Gemeinden; zum Teil, so spätere Vorwürfe, mit unlauteren Mitteln wie Gratis-Wein und Saufgelagen. Am 2. November 1862 lehnten 51 Prozent der Stimmenden die Vorlage ab. Entscheidend waren die Nein-Stimmen aus dem Birseck. Die dortigen Katholiken sahen ihre Sonderanliegen, etwa die Volkswahl der Geistlichen, nicht berücksichtigt. Trotz der Niederlage gaben die Befürworter einer Verfassungsrevision nicht auf. Der Verfassungsrat wurde neu gewählt, wobei es zu Tumulten kam und Beschwerden wegen Wahlbetrug bis an den Bundesrat gelangten. Bei der Neuwahl errangen Ende Dezember die so genannten Revi die Mehrheit im Verfassungsrat. Sie gingen im Laufe der folgenden Beratungen keine Kompromisse mit den unterlegenen Verfassungsräten der Anti-Partei ein. Diese verliessen im März 1863 den Ratssaal. Die Abstimmungsvorlage zur Verfassungsrevision wurde nun ganz von der Revi-Partei formuliert. Am 22. März 1863 wurde sie vom Stimmvolk angenommen.

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