Ergänzender Artikel zu:
Die ersten Seidenbandfabriken

Notstandsarbeiten

Schon unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg waren die Gemeindebehörden mit Unterstützung von Bund und Kanton gegen die grassierende Arbeitslosigkeit eingeschritten. Im Winter 1921/1922 meldeten 52 Gemeinden beim Kanton insgesamt 179 Notstandsprojekte an. Sie legten Wasser- und Kanalisationsleitungen sowie Wald-, Feld- und Quartierwege an, sie durchforsteten den Wald oder korrigierten Bachläufe und Strassen. Auch waren die Gemeinden verpflichtet, Arbeitslosen Fürsorgeleistungen zu gewähren. Dank der guten Konjunktur im modernen, industriellen Wirtschaftssektor beschränkten sich solche Massnahmen in den Zwanziger Jahren wieder vorwiegend auf die arbeitslosen Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter der Seidenbandindustrie. Doch die Folgen der Weltwirtschaftskrise in den Dreissiger Jahren betrafen zeitweise sämtliche Wirtschaftszweige. Auf dem Höhepunkt der Krise sah sich der Kanton gezwungen, seine Hilfe auch den Fabrikarbeitern der Uhren-, Metall-, Maschinen- und Textilindustrie, dem Bau- und Holzgewerbe, den kaufmännischen Angestellten, den Handlangern und Taglöhnern sowie dem graphischen Gewerbe angedeihen zu lassen. Im Vordergrund standen für die organisierten Arbeitslosen wie für die Kantonsbehörden Massnahmen der so genannten produktiven Arbeitslosenhilfe. Eine Versammlung Arbeitsloser, die am 15. März 1935 in Binningen zusammentrat, verlangte an erster Stelle sofortige Notstandsarbeiten, dazu ein Verbot der Überzeitarbeit und die Verkürzung der Arbeitszeit sowie andere Massnahmen.(1)

(1) Protokoll des Regierungsrates vom 2. April 1935

Zum Thema

Der Posamenterstreifen, 1905

Heimweberei in Anwil, 1965-1978

 
.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print