Ergänzender Artikel zu:
Heimarbeit neben Fabrikarbeit

Viele Konfliktparteien

In der Mitte des 17. Jahrhunderts kam es bei der Mühle Dornachbrugg zu einem über 30 Jahre dauernden Streit um den Unterhalt der Verbauungen. Die Verpflichtung zum Unterhalt von Wuhr und Flösserkanal, der die gefahrlose Überwindung des Wasserfalls ermöglichen sollte, oblag dem Besitzer der Mühle, Martin Bürgi, alt Landschreiber zu Dorneck. Dieser versprach zwar, sich darum zu kümmern, es geschah jedoch nichts. Nach Bürgis Tod nahmen die Flösser selbst Reparaturen vor, deren Kosten die Erben tragen sollten. Als mehrmalige Zahlungsaufforderungen nichts fruchteten, schaltete sich die Stadt Basel ein: Die Stadt, an die sich die Flösser gewandt hatten, verwies auf die vertraglichen Bestimmungen aus den 1640er-Jahren, in denen sich Bürgi zum Unterhalt des Wuhrs verpflichtet habe. Auch seine Erben seien daran gebunden. Basel habe ein Interesse am Funktionieren der Flösserei und rufe deshalb den Bischof dazu auf, einen Entscheid zu fällen und diesem Nachachtung zu verschaffen. Basel war, das zeigt diese Episode, stark von der Holzzufuhr aus dem Bistum und dem Solothurnischen angewiesen. Dieser Konflikt dauerte wohl deshalb so lange, weil er zwei Territorien betraf: Die Mühle lag in Arlesheim und war bischöfliches Lehen, deshalb auch die Aufforderung Basels an den Bischof, eine Lösung herbeizuführen. Die Einleitung des Kanals und die Verbauungen befanden sich jedoch in Dornachbrugg – und die Inhaber waren Solothurner.(1)

(1) Archives de l’ancien Evêché de Bâle, B 234/1 und 3

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