Heimarbeit neben Fabrikarbeit
Ende des Provisoriums
Nach Kriegsende 1945 befanden sich die in der Schweiz verbleibenden Flüchtlinge weiterhin in einem provisorischen Rechtszustand. Die Revision des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 8. Oktober 1948 war deshalb ein wichtiger Schritt. Man konnte nun auch den rund 14 000 schriftenlosen Flüchtlingen in der Schweiz ordentliche Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen erteilen. Auf eine Niederlassungsbewilligung, die den unbefristeten Aufenthalt und die freie (auch selbständige) Erwerbstätigkeit ermöglichte, mussten viele Flüchtlinge bis in die frühen 1950er-Jahre warten. Einige von ihnen meldeten sich Ende der 1940er-Jahre nach Basel ab, weil sie dort Angehörige hatten, vielleicht auch weil sie die Nähe zur jüdischen Gemeinde suchten oder weil ihnen die besseren Arbeitsmöglichkeiten und die Anonymität der Stadt einen Neuanfang eher erlaubten. Andere entschlossen sich in den 1950er-Jahren zur Auswanderung in die USA, weil sie dort die vielleicht einzigen überlebenden Familienangehörigen hatten.