Heimarbeit neben Fabrikarbeit
Abgeschoben
Am 29. Oktober 1881 wurde Carl Benjamin Dunkel in Basel aus der Haft entlassen.(1) Am 9. Januar 1882 wurde er in Liestal dem Polizeidirektor vorgeführt. Er befand sich bereits wieder wegen Bettelns in Haft. Dazwischen lag jedoch eine abenteuerliche Fahrt nach Amerika und zurück. Carl Benjamin Dunkel war auf Betreiben des Gemeinderates von Bottmingen nach den Vereinigten Staaten spediert worden, weil das doch billiger sei, als ihn auf Kosten der Gemeinde auszuhalten. Carl Benjamin Dunkel, geboren 1860, stahl seit seinen frühen Jugendtagen, Schuhe, Schmuck, Uhren, aber auch einfach Essen, um zu überleben. Was er nicht verzehrte, versuchte er zu barem Geld zu machen. Er wurde praktisch jedes Mal erwischt und bestraft. Bereits als 17-Jähriger hatte er eine eindrückliche Liste an Delikten zusammen: Trunkenheit, seinen Eltern entlaufen, Vagantentum, betrüglicher Bettel, Herumlungern mit einem italienischen Mädchen und immer wieder Diebstahl. Das alles waren Begleiterscheinungen der Armut, was aber die Gerichte nicht interessierte. Immer höher fiel die Strafzumessung aus. Irgendwann riss der Geduldsfaden der Gemeindebehörden und sie beschlossen, Dunkel abzuschieben. Dies war keine ungewöhnliche Praxis in jener Zeit. Weil aber die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Schweiz ein Abkommen geschlossen hatten, wonach vorbestrafte Personen nicht nach den USA kommen durften, liess die Einwanderungsbehörde Dunkel gleich auf dem Dampfer sitzen und schickte ihn sozusagen postwendend über Le Havre zurück in die Schweiz.
(1) Die Geschichte des Carl Benjamin Dunkel entstammt einer Recherche anhand verschiedenster Aktenbestände: StA BS, Gerichtsprotokolle DD und EE; StA BS, Auswanderung; StA BS, Fremde Staaten Nordamerika A 4, Freundschafts-, Niederlassungs- und Auslieferungsvertrag der Schweiz mit Nordamerika 1855–1935; StA BL, NA, Straf- und Polizeiakten, Strafvollzug B2, Einzelne Fälle.