Ergänzender Artikel zu:
Elektrifizierung und Selbsthilfe

Föderalistische Bedenken

1947 verweigerten Stände- wie Nationalrat die Zustimmung zur Wiedervereinigung beider Basel. Parlamentarier aus der Innerschweiz und der Romandie wollten das Gleichgewicht zwischen Stadt- und Landkantonen nicht durch ein erstarktes Basel gestört wissen. Viele Berner Volksvertreter befürchteten, dass eine Verschiebung kantonaler Grenzen den Separatisten im Berner Jura Auftrieb verleihen könnte. Wieder andere stimmten gegen die Wiedervereinigungsartikel, weil sie befürchteten, das labile Gleichgewicht, zu dem die Schweiz nach innenpolitischen Konflikten seit den 1930er-Jahren gefunden hatte, könne durch neue Minderheitenprobleme ins Wanken geraten. Die Reaktionen auf die Entscheidungen im Bundeshaus entsprachen den Interessen der beiden Lager. Für die Befürworter der Wiedervereinigung legte der städtische Regierungsrat «feierlichen Protest» ein. Ihm schlossen sich einzelne Baselbieter Vorortsgemeinden an.(1) Die Volksbewegung für das Selbständige Baselbiet feierten den Entscheid als Sieg. In Liestal brach unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses im Nationalrat spontan ein Volksfest aus. Die Baselbieter Regierung nahm den Entscheid an ihrer Sitzung vom 11. März 1948 «mit grosser Genugtuung» zur Kenntnis. Zudem setzte sie kurzerhand einen offiziellen Feiertag fest und schloss am Nachmittag die staatlichen Büros und Schulen.(2) Die Auseinandersetzung um die Wiedervereinigung war mit dem abschlägigen Entscheid der Bundesversammlung vorerst entschieden.

(1) Otmar Wigger: Die schweizerischen Reaktionen auf die Basler Wiedervereinigungsbestrebungen 1933-1960, Lizentiatsarbeit Münchenstein 1990, S. 106-107

(2) Bruno Gutzwiller: Der Streit um die eidgenössische Gewährleistung des Wiedervereinigungsartikels 1938-1948, in: Baselland bleibt selbständig. Von der Wiedervereinigungsidee zur Partnerschaft, Liestal 1985, S. 69

 

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