Elektrifizierung und Selbsthilfe
Fronen im Weinberg
Wer im Spätmittelalter durch die Rebberge des Birsecks zog, konnte in den Weinbergen des Basler Fürstbischofs Frauen und Männer beobachten, die nicht aus der jeweiligen Gemeinde selbst, sondern aus der weiteren Umgebung stammten.(1) Der Fürstbischof war im Birseck der bedeutendste Grundherr und ihm gegenüber waren die Untertanen zins- und fronpflichtig. Standen in den Rebbergen wichtige Arbeiten an, erliess der fürstbischöfliche Vogt ein Aufgebot und die einzelnen Gemeinde stellten Arbeitstrupps zusammen, die so ihren Frondienst leisteten. Gewohnheitsrechtlich war die Fronpflicht der bischöflichen Untertanen auf zwei bis drei Tage festgelegt. Doch konnte sie in Zeiten erhöhten Arbeitsanfalls auch länger dauern. Die Fron bezog sich im Birseck auf den Unterhalt des Weinbergs, auf den Transport von Weinfässern und Baumaterial sowie auf das Holzen im Winter. Ausserordentliche Frondienste mutete die Herrschaft den Untertanen dann zu, wenn auf Schlössern und Amtssitzen oder an Strassen und Brücken Bauarbeiten zu erledigen waren. Je nach Arbeit setzten sich die Gruppen vorwiegend aus Frauen oder Männern zusammen. So galt zum Beispiel im Weinbau der Transport von Dünger, das Hacken oder das Einschlagen von Pfosten als Männerarbeit, während Frauen die Reben ausbrachen und aufbanden. Zur Weinlese im Herbst erging das Aufgebot an Frauen wie an Männer. Diese Arbeit erledigten sie gemeinsam. Bei Bauten bereiteten Frauen das Essen der Bauarbeiter zu oder leisteten Hilfs- und Zuträgerarbeit.
(1) Dorothee Rippmann/Katharina Simon-Muscheid/Christian Simon: Arbeit-Liebe-Streit. Texte zur Geschichte des Geschlechterverhältnisses und des Alltags, 15. bis 18. Jahrhundert, Liestal 1996; Dorothee Rippmann: Bauern und Herren. Rothenfluh im Mittelalter: ein Beitrag zur Geschichte der ländlichen Gesellschaft im Mittelalter, Rothenfluh 1996