Ergänzender Artikel zu:
Verwaltungsbauten und –personal

Baustopp

Die vom Bund in den 1960er-Jahren ergriffenen Massnahmen zur Konjunkturdämpfung stiessen im Kanton Basel-Landschaft auf Zustimmung. Ausnahme war der so genannte Baubeschluss.(1) An einer Konferenz mit Vertretern der kantonalen Wirtschaftsverbände argumentierte 1962 Regierungsrat Ernst Boerlin, die Umsetzung der Konjunkturdämpfung, welche vor allem den Bausektor betreffe, sei im Kanton Basel-Landschaft deshalb umstritten, weil das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum auch einen grossen Baubedarf wecke. Doch kamen die Kantonsbehörden nicht darum herum, sich am Baubeschluss zu beteiligen. Da dieser auf eidgenössischer Ebene eine zustimmende Mehrheit gefunden hatte, war er für den Kanton Basel-Landschaft bindend. In der Folge unterstanden zahlreiche Baselbieter Gemeinden den Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes. 1971 durften beispielsweise in diesen Gemeinden keine Wohn- und Geschäftshäuser mehr abgebrochen und gewisse Bauprojekte nicht ausgeführt werden. So unterstand etwa das neue Zeughaus, das im Liestaler Oristal im Entstehen begriffen war, einem Baustopp.

(1) Ruedi Epple: Basel-Landschaft in historischen Dokumenten, Band 5, Liestal 1998, S. 46-51

Zum Thema

Verwaltungsgebäude, 1947

EDV in Kantonsverwaltung, 1968

 
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