Ergänzender Artikel zu:
Vielfältige Erwerbsform

Judenfeindschaft

Antijüdische Hetze gab es im Baselbiet des 19. Jahrhunderts wiederholt. «Lässt man die Juden an einem Orte einheimisch werden, so werden sie sich bald an allen Orten setzen», hiess es. Die Wirtschaftslage in der Mitte der 1840er-Jahre war schlecht, und die jüdischen Handelsfamilien mit ihren zum Teil sehr weit verzweigten Geschäftsbeziehungen verkörperten wie niemand anders den mobilen, den hausierenden Händler. Seit dem so genannten Wahl’schen Liegenschaftshandel von 1835/1836, bei dem der Kanton letzten Endes eine für sein Selbstverständnis schmähliche Niederlage erlitten hatte, wurden den jüdischen Händlern und Hausierern Steine in den Weg gelegt. 1835 hatten zwei Juden, Alexander und Baruch Wahl aus Mülhausen, in Reinach ein Gut käuflich erworben. Die Regierung hatte den Kauf begutachtet und ihm zugestimmt. Der Landrat hingegen machte den Kauf kurzerhand rückgängig. Die Brüder Wahl wehrten sich dagegen. Am Schluss entschied die Tagsatzung den Streit gegen den Kanton Basel-Landschaft und Baselland musste den Gebrüdern Wahl Schadenersatz in der enormen Höhe von 25 000 Franken leisten. Zu genau dieser Zeit verhökerte Baselland den ihm bei der Kantonstrennung zugesprochenen Teil des Basler Münsterschatzes für einen Gesamtbetrag von etwa 25 000 Franken, unter anderem auch an einen Käufer aus Frankfurt, Oppenheim mit Namen.

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