Ergänzender Artikel zu:
Vom Scheitern eines Händlers

Selten genutztes Volksrecht

Bis 1862 wurde im Baselbiet 14 mal vom Vetorecht Gebrauch gemacht. Aber nur bei acht dieser Einsprachen beteiligten sich mehr als 15 Prozent der Stimmberechtigten. Drei Vetobewegungen verzeichneten einen Erfolg: Jene gegen das Freischarengesetz 1845/1846 erreichte zwar das geforderte Quorum nicht, brachte das Gesetz aber dennoch zu Fall. Als 1851 im Ochsen in Gelterkinden Unterschriften gegen das diskriminierende Judengesetz gesammelt werden sollten, kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung. Die Sammler wurden verprügelt, die Unterschriftenbogen auf der Stelle verbrannt. «Eine verfassungsmässige Bestimmung – die köstlichste von allen – das Recht des Vetos wird nicht mehr respektirt», schrieb die Zeitung ‹Der Baselbieter› am 13. Dezember 1851 aufgrund dieser Vorfälle. Das Veto gegen das Judengesetz von 1852 brachte es auf 31,9 Prozent. Es lag damit weit unter dem geforderten absoluten Mehr. Das Judengesetz konnte in Kraft treten.

Zum Thema

Arbeiten als Gerber, 1946

Baselbieter Gewerbe an der Expo 1964

 
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