Ergänzender Artikel zu:
Multinationale Gewerbeparks

Notmassnahmen

Um überhaupt Zeit zu haben, in seinen Regionalplänen die Siedlungsgebiete, die Verkehrsanlagen, die Landschaftsflächen sowie die öffentlichen Werke und Anlagen auszuscheiden, kam der Kanton nicht darum herum, mit raschen und provisorischen Massnahmen zu operieren. 1969 fror er die Baugebiete der Gemeinden kurzerhand ein. 1974 doppelte er mit weiteren Sofortmassnahmen nach: Er verlängerte die provisorischen Massnahmen, die fünf Jahre zuvor in Kraft getreten waren. Sodann setzte er eine zeitliche Staffelung der Erschliessung von Baugebieten durch. Schliesslich begrenzte er den Bau von Einkaufszentren. Drei Jahre später war die kantonale Planungsstelle in der Lage, dem Parlament mit dem Regionalplan Landschaft den ersten definitiven Grundstein vorzulegen. Aufgrund dieses Planes erklärte der Landrat 1980 den haushälterischen und umweltschonenden Umgang mit Boden und Landschaft zur verbindlichen Planungsmaxime.(1)

(1) Ruedi Epple: Basel-Landschaft in historischen Dokumenten, Band 5, Liestal 1998, S. 418-437

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