Ergänzender Artikel zu:
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Erfolgsbilanz des Einigungsamtes

Das kantonale Einigungsamt, das 1918 errichtet wurde, setzte sich paritätisch zusammen. Seine Mitglieder waren je zur Hälfte Vertreter der organisierten Arbeitgeber und der Gewerkschaften. Den Präsidenten stellten die kantonalen Behörden. Als Vertreter des Staates galt er als unabhängig und neutral. Schon im ersten Jahr seiner Existenz griff das Einigungsamt in 13 Kollektivstreitigkeiten ein. In drei Fällen, so im Tonwerk Lausen, in der Saline Schweizerhalle sowie in der Verzinkerei Pratteln schritt es erst ein, nachdem in diesen Betrieben Streiks ausgebrochen waren. In den übrigen Fällen konnte es einer Zuspitzung des Konflikts vorbeugen. Inhaltlich ging es im ersten Jahr ausschliesslich um Lohndifferenzen. Später traten auch die Folgen der zunehmenden Arbeitsteilung oder die Frage der vertraglichen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Tage. Indem das Einigungsamt Kollektivstreitigkeiten schlichtete, förderte es die sozialpartnerschaftliche Lösung wirtschaftlicher Konflikte. Das zeigt sich nicht nur in der paritätischen Zusammensetzung des Einigungsamtes, das die Streitparteien an einen Tisch zwang. In die gleiche Richtung weisen Vermittlungsvorschläge, die vertragliche Regelungen zwischen Belegschaften und Betriebsleitungen enthielten.

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