Ergänzender Artikel zu:
Migros und ACV am Pranger

Marsch nach Liestal

Im März 1936 rief eine so genannte Basellandschaftliche Arbeitslosenkommission die Arbeitslosen des Kantons Basellandschaft per Flugblatt zu einem «Marsch nach Liestal» auf. Doch der Regierungsrat verbot die Veranstaltung. In seinem Entscheid berief er sich auf die Kantonsverfassung, welche ihm die Pflicht und Kompetenz einräumte, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Kanton zu gewährleisten. Die Polizei wies er an, den Arbeitslosen, die sich in Pratteln zum Marsch nach Liestal treffen wollten, das Verbot zu verlesen. Trotzdem zogen 450 Arbeitslose nach Liestal. Allerdings machten sie vor den Toren des Städtchens Halt. Am 29. Dezember des gleichen Jahres wurde der Marsch nach Liestal wiederholt. Diesmal sah der Regierungsrat von einem Demonstrationsverbot ab und erlaubte den rund 400 Arbeitslosen, sich zu versammeln. Die 36 aufgebotenen Polizisten, die in Bereitschaft standen, um «event. Ausschreitungen zu begegnen», waren mit «Stahlhelm, Gummiknüttel, Gasmaske» und Schlauchwagen der Feuerwehr ausgerüstet, hielten sich aber im Hintergrund. In der Allee, in der Nähe des Regierungsgebäudes, versammelten sich die Arbeitslosen zu einer Kundgebung. In ihrem Auftrag verlangte eine Delegation, dass ein Vertreter der Regierung zu ihnen sprechen solle. Diese Forderung erfüllte der Regierungsrat jedoch nicht.(1)

(1) Flugblätter und Polizeiberichte, Staatsarchiv Baselland, NA, Arbeit F 6

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