Ergänzender Artikel zu:
Existenzielle Fragen

Sozialpartnerschaft auf dem Prüfstand

1973 unterschrieben die Geschäftsleitung der Firestone AG und die Belegschaftsvertreter der Prattler Niederlassung, wo Gummireifen hergestellt wurden, einen neuen Kollektivarbeitsvertrag. Schon bald nach Vertragsabschluss verfinsterte sich aber der Konjunkturhimmel. Man einigte sich darauf, die Belegschaft durch Frühpensionierungen und mit sozial abgefederten Entlassungen zu verkleinern. Auch zu finanziellen Einbussen boten Gewerkschaften und Belegschaft Hand. Im März 1977 glaubte man am Ende der Durststrecke zu sein und verlängerte den Kollektivarbeitsvertrag. Doch ein Jahr darauf entschied die Konzernleitung, die Produktion in Pratteln einzustellen. Die Arbeiterschaft trat vorübergehend in den Streik. Sie forderte Regierungsrat und Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen. Den Belegschaftsvertretern schwebte ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen vor, mit staatlichen Finanz- und Abnahmegarantien. Schliesslich sammelten sie Unterschriften für eine Initiative, welche ein kantonales Wirtschaftsförderungsgesetz verlangte. Auch Regierungsrat und Landrat verlangten von der Konzernführung eine Lösung ohne Schliessung des Prattler Betriebes. Eine regierungsrätliche Delegation flog zum Hauptsitz des Unternehmens in die USA. Die Schliessung der Prattler Firestone-Niederlassung war dennoch nicht mehr zu verhindern. Die Belegschaft wollte den Vertragsbruch ihres Sozialpartners nicht hinnehmen. Ihre gerichtliche Klage auf Konventionalstrafe sowie Schadenersatz wurde schliesslich auch vom Bundesgericht gutgeheissen.

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