Der Himmel über dem Baselbiet
Regelung des Übergangs
Nach der zweiten Laufentalabstimmung von 1989 nahm eine ganze Reihe von Arbeitsgruppen die Arbeit auf und stellte auf der Basis des Laufentalvertrags den nahtlosen Übergang des Bezirks Laufen von der bernischen zur basellandschaftlichen Verwaltung sicher. Schwierig gestaltete sich die Regelung des Gemeindewesens. Weil das Berner Recht auch gemischte Gemeinden erlaubte, hatten verschiedene Laufentaler Gemeinden keine getrennten Einwohner- und Bürgergemeinden, wie es das Baselbieter Recht verlangte. Da zudem über Angelegenheiten zu verhandeln war, die den Kanton Bern betrafen, beriet zeitweise auch die Berner Regierung mit. Bis auf die Vermögensausscheidung, über die man sich später einigte, lagen Anfang des Jahres 1993 insgesamt 85 Vereinbarungen vor.(1) Auf den ersten Januar 1994 kam es dann zum administrativen Wechsel.
(1) Andreas Cueni: Im Detail bleibt vieles zu tun. Die Organisation des reibungslosen Übergangs des Laufentals in den Kanton Basel-Landschaft, in: Lehrplätz Laufental. Vom schwierigen Weg der direkten Demokratie, Zürich 1993, S. 81-92