Ergänzender Artikel zu:
Der Himmel über dem Baselbiet

Ursprünge des Banntags

Der Banntag oder Bannumgang, die jährliche Begehung der Gemeindegrenzen, hatte ursprünglich auch eine magisch-religiöse Funktion besessen. Auf dem Bittgang über die Felder war Segen und Fruchtbarkeit erfleht worden. In den katholischen Gebieten des Birsecks und des Laufentals blieben kirchliche Flurprozessionen nach der Reformation weiterhin in Gebrauch, in Laufen etwa in Form des Grossen Umgangs. In der Landschaft Basel hingegen erklärte die städtische Obrigkeit nach der Reformation den Bannumgang zur rein politischen Pflicht: Die Bürger, vor allem die eingesetzten Gescheidsleute, hatten alle Jahre am Auffahrtstag die Grenzsteine des Dorfbanns zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten. Im 19. Jahrhundert verlief ein Bannumgang etwa so: Auf den Ruf der Glocke hin versammelten sich die männlichen Dorfbewohner. Die Gemeinderäte kontrollierten die Vollzähligkeit der einzelnen Gruppen respektive Rotten, die jungen Männer liessen die Flinten knallen. Nun wurden die Bannweglein unter Trommel- und Pfeifenklang abgeschritten, bei den Grenzsteinen steckte man einen frischen Buchenast hin oder liess die Buben Sprüche ausrufen: «Hier ist der Bannstein. D’Ormalinger hai e kain, si hai en hinder em Ofe, si sollen is tuusigmol ins F… blose!»(1) Begegneten sich gar die Banngänger zwei benachbarter Dörfer, kam es häufig zu Wort- und Faustgefechten. Beim Bannumgang wurden so die äusseren Grenzen der Dorfgemeinschaft symbolisch und handfest bestätigt.

(1) Eduard Strübin: Baselbieter Volksleben, Basel 1952, S. 43

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