Ergänzender Artikel zu:
Die Akteure der Demokratiebewegung in den 1850er- und 1860er-Jahren

Ja zum Bundesstaat

Im Baselbiet hatte sich schon bei den Freischarenzügen von 1844 und 1845 der revolutionäre Geist hervorgetan. Zahlreich hatten Baselbieter teilgenommen, und als Regierung und Landrat auf Drängen der Tagsatzung Ende 1845 zukünftige Freischaren mit einem Gesetzesbeschluss verbieten wollten, war ein Vetosturm losgebrochen. Zwar hatten die Unterschriften die geforderte Zahl nicht erreicht, aber die Beteiligung war so hoch gewesen, dass die Regierung das Veto als Ausdruck des Volkswillens akzeptiert hatte. Baselbieter Truppen hatten auch am Aufgebot der Tagsatzung teil. Die neue Bundesverfassung wurde im August 1848 von den Baselbieter Stimmberechtigten deutlich angenommen. 3669 Annehmenden stand eine verschwindend kleine Zahl von Ablehnenden, 431, gegenüber. Einzig die katholische Mehrheit im Birseck zeigte sich skeptisch. Der Anteil der Nein-Stimmen war dort etwa 10 Prozent höher als im übrigen Kanton. Lediglich zur Diskussion Anlass gab in der Presse, dass den Halbkantonen im Ständerat nur eine halbe Vertretung zukam. Die drei Vertreter in Bern waren: Der Ziefner Arzt Johann Jakob Matt als Nationalrat sowie die beiden Gründerväter Dr. Emil Remigius Frey als National- und Stephan Gutzwiller als Ständerat.

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