Ergänzender Artikel zu:
Sonderfall Birseck

Die Katholische Kirche im protestantischen Kanton

Als der Wiener Kongress im Jahre 1815 das ehemalige Fürstbistum Basel der Schweiz und damit das Birseck dem Kanton Basel zuschlug, wurde die protestantische Basler Landschaft um acht katholische Gemeinden erweitert. Kirchlich gehörten sie weiterhin zum Bistum Basel, auch nach dessen Reorganisation und der Verlegung des Bischofssitzes nach Solothurn im Jahre 1828. Der Kanton Basel-Landschaft wurde, in der Nachfolge des alten Basler Staatswesens, einer der Diözesanstände. Diese nahmen zusammen die Rechte des mit dem Vatikan ausgehandelten Bistumskonkordats wahr. Somit war das Verhältnis zwischen Staat und Kirche im katholischen Bereich ein ganz anderes als im protestantischen. Der Kanton konnte hier für seine Entscheidungen nicht von einem freien Spielraum ausgehen, sondern bewegte sich in einem Rahmen, welcher durch eingegangene Verpflichtungen und Absprachen sowie durch die Ansprüche des katholischen Kirchenrechts begrenzt war: Eine Garantieerklärung des Wiener Kongresses gewährleistete der katholischen Bevölkerung des Birsecks die Ausübung ihrer Religion «in ihrem gegenwärtigen Zustand», eine Formulierung, deren Interpretation umstritten blieb. Die katholische Kirche bot zudem mit ihrer straffen, auf das römische Zentrum hin ausgerichteten hierarchischen Struktur dem Staat ein machtvolles Gegenüber. Und schliesslich bestand, gerade als Gegengewicht zu dieser Hierarchie, das Konkordat der Diözesanstände, welches immer wieder grenzüberschreitende Absprachen notwendig machte.

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