Ergänzender Artikel zu:
Unruhige Zeiten

Benachteiligung der Lehrerinnen

«Und wenn die Frau leider nicht allenthalben auf der Höhe ihrer Mission steht», schrieben 30 Sissacherinnen 1862 in ihrer Petition, welche ‹Der Baselbieter› gleich als eine «Sturmpetition der Weiber Basellands» ankündigte, «wer trägt daran die grösste Schuld als der Staat dadurch, dass es als allgemeine Regel gilt, das weibl. Geschlecht bedürfe keiner höheren Bildung als etwa nothdürftig einer Haushaltung vorstehen, kochen und waschen zu können.» Die Sissacher Frauen wollten nicht länger «untergeordnete Wesen in der menschlichen Gesellschaft» sein.(1) Von 1874 bis 1912 war die Waldenburger Bezirksschule die einzige, die Mädchen aufnahm. Dann folgte jene von Therwil. Nach 1890 wurden mehrere Sekundarschulen eröffnet, zu denen auch Mädchen Zutritt hatten. Erst dann konnten Frauen an der Universität Basel studieren. Doch gerade 22 Frauen bestanden zwischen 1896 und 1918 das medizinische Staatsexamen. Von den 61 Baselbieter Studierenden des Jahres 1906 waren bloss vier Frauen. Die Lehrerinnen – 13 gab es 1893, 44 im Jahr 1909 – wurden mit der Revision des Schulgesetzes 1911 den männlichen Kollegen in Rechten und Pflichten gleichgestellt. Aber sie durften nicht verheiratet sein, und einen Anspruch auf die Leistungen der Sozialbeiträge hatten sie auch nicht. In reinen Mädchenabteilungen unterrichteten sie alle Altersstufen. In Knabenabteilungen und gemischten Schulen wurde ihnen verwehrt, was über die vier ersten Klassen der Primarschule hinausging. Sie blieben nach wie vor benachteiligt.

(1) Sabine Kubli/Pascale Meyer: Alles was RECHT ist! Baselbieterinnen auf dem Weg zu Gleichberechtigung und Gleichstellung, Liestal 1992

Zum Thema

Flug- und Kampfschriften, 1862

 
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