Ergänzender Artikel zu:
Strukturwandel und neue Staatsaufgaben

Staatsgewalt

Im 19. Jahrhundert baute der basellandschaftliche Staat sein Gerichts- und Polizeiwesen aus. Es dauerte allerdings lange, bis aus dem neuerstellten «Landes-Polizei-Corps» von 1832 dann gegen 1900 eine geordnete und anerkannte Institution entstand.(1) Zu Beginn wurden die Landjäger hauptsächlich an den Grenzübergängen des jungen Kantons eingesetzt, zur Kontrolle und Abwehr von Heimatlosen und Fremden. Später baute der Staat das Netz der Posten im Innern aus. Als Vertreter staatlicher Gewalt verkörperten die Polizisten im Dorf eine umstrittene Autorität. Oft waren sie selbst nicht zimperlich. 1836 wurde Landjäger Dill aus Langenbruck gerichtlich verurteilt. Schon zu mehreren Malen hatte er brutal auf Verfolgte eingeschlagen. In Waldenburg musste sich im selben Jahr Landjäger Kaiser wegen Trunkenheit und wiederholter Verleumdung verantworten und Landjäger Gürtler war des Diebstahls angeklagt. «Rappörtlerei» und «Geldhascherei» der Polizei wurden von der Bevölkerung oft beklagt. Das hatte seinen Grund: Bis 1890 hatten die Polizisten das Recht auf eine so genannte Anzeigegebühr, die 20 Prozent des nicht zu satten Lohnes ausmachen konnte.

(1) Urs Frey: Ein Posten – Sieben Polizisten. Die Landjäger in Gelterkinden (BL) 1879-1892, Lizentiatsarbeit, Universität Basel 1994

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