Ergänzender Artikel zu:
Aufbau eines Kantons

Bürgerrechtsgesetze

Die Regelung des Bürgerrechts besass für Gemeinden und Kanton vor allem bei Unterstützungsansprüchen höchste Bedeutung. Wer wie viel zu bezahlen hatte, war für die Gemeinden von vitalem Interesse. Deshalb stand ein Bürgerrechtsgesetz schon 1833 auf der Traktandenliste des Landrates. Was dann 1835 verabschiedet wurde, brachte gegenüber früher keine Erleichterung der Einbürgerung. Der Kanton wollte beim Gewinn nicht abseits stehen. Die Einkaufsgebühren wurden abschreckend hoch angesetzt. Fast 1500 Franken für das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht konnten lange nicht alle bezahlen, welche die Absicht hegten, basellandschaftliche Bürger zu werden. Baselland hatte seine eigenen Vorstellungen, wer Bürger werden durfte – Bürger, nicht Bürgerin. Was die Frauen betraf, so war der Landrat nicht zum Entgegenkommen bereit. Ihr angestammtes Bürgerrecht verloren die Frauen nach der Heirat. Als Witwen mussten sie sich dann neu darum bewerben. Selbst der Vorschlag von Emil Remigius Frey, in solchen Fällen wenigstens auf eine Gebühr zu verzichten, um nicht nochmals die Schwelle zu erhöhen, wurde vom Landrat abgelehnt.

Zum Thema

Schreckensvision für Baselland (Detail 5), 1830er-Jahre

Fest 150-Jahr-Jubiläum Kanton BL, 1982

 
.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print