Ergänzender Artikel zu:
Ursprünge des Banntags

Das Laufental nach 1815

1815 wurde das Laufental wie der Grossteil des ehemals bischöflichen Juras Teil des Kantons Bern. Mit Dekret vom 6. April 1816 wurde das Laufental entgegen den Hoffnungen vieler dem Oberamt Delsberg zugeschlagen. An der Spitze dieser Verwaltungseinheit standen die Oberamtmänner, in der Restaurationszeit Angehörige des stadtbernischen Patriziats, die eine grosse Machtfülle auf sich vereinigten. 1815 hatte Bern zunächst versucht, das Rad der Zeit zurückzudrehen: Der Code Napoléon sollte durch das alte Landrecht und das französische durch das bernische Strafrecht ersetzt werden. Doch die bernische Regierung musste rasch einsehen, dass diese durch die Revolution herbeigeführten Veränderungen aus praktischen Gründen nicht mehr rückgängig zu machen waren. So blieb ein Grossteil der Bestimmungen des Code Napoléon auch im Laufental noch lange in Kraft, besonders im Bereich des Erb-, Sach- und Obligationenrechts. Einzig im Ehe- und Familienrecht wurden die französischen Bestimmungen zum Teil zurückgenommen, so etwa in der Frage der Ehescheidung. Beibehalten wurde ferner die von den Franzosen eingeführte Grundsteuer. Vollständig anzuerkennen hatte Bern gemäss den Vorgaben des Wiener Kongresses die katholische Konfession. Die Gemeinde Laufen hatte, auf Aufforderung von Bern hin, bald ihre alten Rechte angemeldet, so etwa den Anspruch auf eigene Forstverwaltung, die Oberaufsicht über Erbteilungen oder die Befreiung von Fronarbeiten zu Gunsten kantonaler Vorhaben. In den meisten Punkten kam Bern den Laufentalern aber nicht entgegen, vor allem wenn kantonale Kompetenzen betroffen waren. Immerhin wurde den Gemeinden überall eine gewisse Selbstverwaltung gewährt, so wurden auch in Laufen die Zünfte wieder eingeführt.

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