Ergänzender Artikel zu:
Die Laufental-Frage

Abschlussgeplänkel

Nach der zweiten Laufentalabstimmung von 1989 waren es die Gegner eines Anschlusses an den Kanton Basel-Landschaft, welche den Kampf nicht aufgaben. Sie versuchten die Baselbieter Stimmberechtigten umzustimmen, die über zusätzliche Bestimmungen des Laufentalvertrages zu befinden hatten und setzten sich auch bei der eidgenössischen Abstimmung über den Kantonswechsel zur Wehr. Zudem fochten sie die Abstimmungsergebnisse vor Gericht an. Ausser zu einer mehrjährigen Verzögerung führten diese Bestrebungen aber zu keinem Ziel.(1) Diesmal liessen sich keine Unregelmässigkeiten mehr feststellen. Die demokratischen Spielregeln wurden von allen Seiten eingehalten. Im Kanton Basel-Landschaft behielten am 22. September 1991 diejenigen Stimmberechtigten die Oberhand, die das Laufental als fünften Bezirk willkommen hiessen.(2) Auch die Stimmenden der übrigen Schweiz stimmten dem Kantonswechsel 1993 zu. In der Nacht vom 31. Dezember 1993 auf den 1. Januar 1994 schliesslich, rund zehn Jahre nach der ersten Abstimmung über den Laufentalvertrag, wechselten 15 506 Männer und Frauen auf einen Schlag ihre Kantonszugehörigkeit. Administrativ vollzog sich der Wechsel praktisch problemlos. Der Laufentalvertrag und die zahlreichen Detailvereinbarungen bewährten sich. Auch die politischen Schwierigkeiten, welche die Pro-Berner vorausgesagt hatten, stellten sich nicht ein. Die Frage aber, ob sich die Laufentalerinnen und Laufentaler im neuen Kanton auch heimisch fühlten, blieb offen.

(1) Kaspar Noser: Lausanne spricht. Die herausragende Rolle des Bundesgerichts als Hüter der Volksrechte im Fall Laufental aus juristischer Sicht, in: Lehrplätz Laufental. Vom schwierigen Weg der direkten Demokratie, Zürich 1993, S. 73-80

(2) Felix Auer: «Ihr Laufentaler müst selbst entscheiden!» Das Laufental aus der Sicht der Baselbieter Politik, in: Lehrplätz Laufental. Vom schwierigen Weg der direkten Demokratie, Zürich 1993, S. 125-144

 

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