Ergänzender Artikel zu:
Kantonale Kulturförderung

Vernehmlassung

Den Gewerbe-, Gewerkschafts und Industrieverbänden standen verschiedene Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme offen: Ein erster Weg führte über die politischen Parteien und Wahlen. Die Verbände verbündeten sich mit den Parteien und entsandten ihre Vertreterinnen und Vertreter auf diese Weise in die politischen Gremien. Während sich die Gewerkschaften vornehmlich an die Sozialdemokratische Partei anlehnten, arbeiteten die Unternehmer- und Gewerbeverbände in erster Linie mit den bürgerlichen Parteien zusammen. Ein zweiter Weg zur politischen Einflussnahme bot sich den Verbänden mit den Instrumenten der direkten Demokratie. Sie konnten Referenden und Initiativen lancieren, die im Interesse ihre Mitglieder liegen. Ein dritter Weg schliesslich führte über das Vernehmlassungsverfahren. Arbeitete die Verwaltung eine Gesetzesvorlage aus, schickte sie ihre Entwürfe den interessierten Kreisen zur Stellungnahme zu. Die Verbände äusserten sich zum Entwurf und schlugen gegebenenfalls auch Alternativen vor. Die Verwaltung wertete die Stellungnahmen der interessierten Kreise aus und arbeitete sie in ihre Vorlage ein. Indem sie die Vorschläge der Verbände – so gut es ging – berücksichtigte, verhinderte sie, dass sich deren Opposition erst im Landrat, im späteren Abstimmungskampf oder allenfalls in langwierigen Gerichtsverfahren meldete. Je stärker ein Verband war und je rascher er gegen eine Vorlage Opposition formieren konnte, desto mehr Gewicht hatten seine Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren.

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