Ergänzender Artikel zu:
Die zweite Laufentalabstimmung 1989

Herrschaftstraditionen im Laufental

Obwohl die Laufentaler Gemeinden im Kanton Bern politische Rahmenbedingungen kannten, die sich von denjenigen der Baselbieter Nachbargemeinden unterschieden, funktionierten sie im Innern ähnlich wie diese. Seit 1832 waren auch die Laufentaler Gemeinden demokratisch organisiert: Wichtige Entscheidungen wie etwa die Wahl sämtlicher kommunaler Behörden und Beamten fällte die Versammlung der stimmberechtigten, männlichen Bürger. Doch die politische Praxis entsprach dem demokratischen Modell nur unvollständig. Sie schloss nicht nur weibliche und fremde Personen aus, die neuen rationalen Herrschaftsformen durchmischten sich auch mit Formen traditionaler Herrschaft. Wie in den Baselbieter Gemeinden des 19. Jahrhunderts führten im Laufental Verwandtschafts- und Klientelbeziehungen zur Vorherrschaft der dörflichen Oberschicht oder zur Dominanz einzelner Familien oder Personen. Die zentralisierenden Bestrebungen des Kantons drängten die alten Herrschaftsformen allerdings mehr und mehr zurück. Wenn der Staat beispielsweise die Registrierung der Stimmberechtigten einheitlich regelte, den Einwohnergemeinden den politischen Vorrang einräumte oder die Nutzungsrechte am Bürgervermögen reglementierte, setzte er Stück für Stück Mechanismen rationaler Herrschaft durch. Für die Laufentaler Gemeinden fand dieser Prozess mit dem neuen Berner Gemeindegesetz von 1917 seinen formellen Abschluss. Doch in den Köpfen der Menschen blieb die frühere Praxis noch bis tief ins 20. Jahrhundert hinein präsent.

Zum Thema

Abstimmungsplakat, 1989

Video Clip - Die Wurzeln des Baselbieterlieds

 
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