Ergänzender Artikel zu:
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Umweltschutz als Politik

Seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert zeigte sich deutlich, dass der Mensch die Umwelt nicht nur nutzte, sondern sie zunehmend auch schädigte und belastete. Gleichzeitig glaubte man jedoch, der Gewässer- und Luftverschmutzung auf technischem Weg, etwa durch höhere Kamine oder längere, bis in die Mitte der Flüsse reichende Abwasserrohre, Herr werden zu können. Verursacher der Gewässerverschmutzung war nicht allein die Industrie: Auch die Haushaltsabfälle und Abwässer der schnell wachsenden Städte bedrohten bereits im 19. Jahrhundert die Wasserqualität und das Trinkwasser. Mit nur wenigen Jahrzehnten Verzögerung zeigten sich die Probleme auch auf dem Land: Im Baselbiet wurde die Gewässerverschmutzung – zuerst von den Fischern – seit der Zwischenkriegszeit wahrgenommen, Massnahmen diskutierte man jedoch erst im Laufe der 1940er-Jahre. Der Anschluss der Häuser an die Kanalisation wurde im Baugesetz von 1941 vorgeschrieben, die Planung von Kläranlagen ebenfalls in jenen Jahren an die Hand genommen, mit der Realisierung derselben haperte es allerdings noch bis in die 1960er-Jahre. Zur Lösung des Gewässerschutzproblems verfügte der Kanton über Konzepte und Strategien, die zielstrebig verfolgt wurden: Mit dem Gesetz über die Abwasseranlagen aus dem Jahr 1952 besass der Kanton Basel-Landschaft eine moderne Rechtsgrundlage. Das 1955 erlassene Bundesgesetz zum Schutz der Gewässer blieb weit hinter den Baselbieter Regelungen zurück, denn es enthielt weder bindende Vorschriften noch regelte es die Finanzierung.(1)

(1) Jean-Daniel Blanc: Wachstum und Wachstumsbewältigung im Kanton Basel-Landschaft. Aspekte einer Strukturgeschichte 1940-1980, Liestal 1996, S. 180ff. und 213ff.

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