Ergänzender Artikel zu:
Vereinslandschaft

Alter ohne Sicherheit

Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert nahm die mittlere Lebenserwartung in der Schweiz von Jahrzehnt zu Jahrzehnt zu. Bei der Geburt stieg sie bis zur Jahrtausendwende für Männer von 43 auf 74, für Frauen von 46 auf 81 Jahre. Wer um 1880 das 60. Altersjahr erreichte, hatte als Frau im Durchschnitt noch dreizehn, als Mann noch zwölf Jahre Lebenszeit vor sich. Doch der zunehmend längere Lebensabend war nur für jene Alten ein Genuss, die bis zum Tod bei Kräften waren und arbeiteten oder die bei Verwandten unterkamen. Nicht leicht aber war es für ältere Menschen, deren Verwandte aus finanziellen Gründen, aufgrund beengter Wohnverhältnisse oder weil Mann wie Frau arbeiten mussten, keine Möglichkeit sahen, für sie zu sorgen. Schwierig war es auch für Senioren, welche gebrechlich oder alleinstehend waren. Einige kamen in der Pfrund in Liestal unter. Andere lebten gegen Kostgeld, das ihre Bürgergemeinde auslegte, bei fremden Leuten. In Einzelfällen halfen auch der Kanton, die Frauenvereine oder die private Stiftung ‹Für das Alter›. Eine eidgenössische Altersversicherung gab es in der Zwischenkriegszeit noch nicht und nur einzelne Kantone – unter ihnen der Kanton Basel-Stadt – hatten auf kantonaler Ebene eine Altersvorsorge eingerichtet. Eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung war im Landesstreik von 1918 gefordert worden. Dem entsprechenden Bundesbeschluss hatten am 1. Dezember 1925 auch die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Landschaft deutlich zugestimmt.

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