Ergänzender Artikel zu:
Vereinslandschaft

Kantonspolizei

Typisch für die Verhältnisse im jungen Kanton Basel-Landschaft war die Organisation der Polizei. Die provisorische Regierung betrachtete es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, die allgemeine Ruhe und Ordnung zu erhalten und für die Sicherheit der Personen und des Eigentums zu sorgen. Schon am 19. März 1832, zwei Tage nach der Gründung des Kantons, rief sie alle Gemeindebehörden dazu auf, «für die Sicherheits-Polizei» besorgt zu sein, und am 30. März verabschiedete sie mit dem Erlass über die Cantonal- und Ortspolizei ihre erste Verordnung überhaupt. Die erste Kantonspolizei, die so genannten Landes-Polizei, umfasste zunächst 15 Polizeisoldaten und drei Korporale. Sie waren in den Bezirkshauptorten sowie in Gemeinden entlang der Kantonsgrenze postiert. Erst die Revision des Dienstreglements von 1890 verteilte das inzwischen vergrösserte Korps auf 19 Posten im ganzen Kantonsgebiet. In den ersten Jahrzehnten des jungen Kantons richtete die kantonale Polizei ihr Hauptaugenmerk gegen aussen. Bei der Sicherstellung von Ruhe und Ordnung im Innern blieb der Kanton auf die Gemeinden angewiesen. Die Gemeindepräsidenten waren die ersten Polizeibeamten einer Gemeinde. Ihnen stand der Ortspolizist zur Seite.(1) Wenn die kantonalen Behörden gegen unbotmässige Gemeinden einschritten, so zum Beispiel bei den Streitigkeiten um die Pfarrwahlen in Muttenz, Waldenburg und Oberwil oder beim Gemeindejoggeli-Putsch in Gelterkinden, mussten sie ihre Ordnungskräfte mit einem militärischen Milizaufgebot verstärken.

(1) Urs Frey: Ein Posten – sieben Polizisten. Die Landjäger in Gelterkinden (BL) 1879-1892, Lizentiatsarbeit Universität Basel 1994, S. 12-19

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