Ergänzender Artikel zu:
Vereinslandschaft

Kommunale Autonomie

Eifersüchtig wachten die stimmberechtigten Baselbieter Männer im 19. Jahrhundert über die Autonomie ihrer kommunalen Welt. Sie hatten nicht die städtische Vorherrschaft abgeschüttelt, um sich anschliessend von so genannten Neuherren Vorschriften machen zu lassen. So wehrten sich die Baselbieter beispielsweise in den Dreissiger Jahren praktisch mit einer Stimme gegen die Intervention des französischen Königs Louis-Philippe, der bei den eidgenössischen Behörden gegen die Benachteiligung französischer Bürger jüdischen Glaubens Einspruch erhoben hatte. In völliger Verkennung realer Kräfteverhältnisse verwahrten sie sich gegen die Einmischung Frankreichs. Sie zeigten sich erst nachgiebiger, als die französischen Sanktionen bei den Unterbaselbieter Bauern mit Landbesitz im benachbarten Frankreich Wirkung zeigten. Gegen die kantonalen Behörden traten Gemeinden an, wenn sie ihre Rechte verletzt sahen, so beispielsweise Muttenz, Waldenburg und Oberwil, die in den Dreissiger Jahren des 19. Jahrhunderts für ihr Pfarrwahlrecht eintraten. In beiden Fällen sahen sich die Liestaler Kantonsbehörden gezwungen, Truppen aufzubieten und militärisch einzugreifen. In diesen Zusammenhang sind auch die Bewegung der Vaterlandsfreunde und der Gemeindejoggeli-Putsch von 1840 zu stellen. Als die Gemeinden bevollmächtigte Ausschüsse wählten, die, mit dem Anspruch, vom Volk legitimiert zu sein, den kantonalen Behörden gegenübertreten sollten, griffen diese militärisch ein.

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Video Clip - Die Wurzeln des Baselbieterlieds

 
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