Ergänzender Artikel zu:
Steigende Mietpreise

Zonenplanung und Wachstumseuphorie

Mit den im Baugesetz von 1941 eingeführten Zonenplänen konnten die Gemeinden Wohn-, Geschäfts- und Industriequartiere ausscheiden, Bauhöhe, Geschosszahl, Gebäudeprofil und Nutzungsgrad festlegen, den Verlauf von Strassen, Wegen, Gas-, Wasser- und Kanalisationsleitungen vorschreiben. Die neu ins Leben gerufene kantonale Planungsstelle unterstützte sie dabei. Sie prüfte die Pläne und stellte dem Regierungsrat Antrag. Damit sie Bauvorhaben erkennen konnte, die auf eine «Veränderung der Landschaft oder der Nutzungsmöglichkeit des Kantonsgebietes» hinausliefen, waren ihr sämtliche Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau schon im Projektstadium zu melden. Zunächst waren es vor allem die Gemeinden des unteren Kantonsteils, welche die Ortsplanung nutzten, so zum Beispiel Arlesheim und Münchenstein. Andere beschränkten die Überbauung mit Hilfe der generellen Kanalisationsprojekte, welche die Erschliessung der Aussenquartiere regulierten. Die stürmische Entwicklung infolge des starken Bevölkerungswachstums der Nachkriegszeit konnten sie trotzdem nicht bremsen. Im Gegenteil: Viele Gemeinden erlagen in den 1950er- und 1960er-Jahren einer Wachstumseuphorie und schieden riesige Bauzonen aus. Es waren die kantonalen Behörden, denen zuerst auffiel, zu welchen Dimensionen sich die einzelnen Bauzonen der Gemeinden summierten: «Nach den vorliegenden Zahlen gemäss Vollausbau kann […] der Kanton Basel-Land gegen 650 000 Einwohner aufnehmen», stellte der Regierungsrat in seinem ersten Bericht zur Regionalplanung im Jahre 1968 fest.(1)

(1) Regionalplanung Kanton Baselland, 1. Bericht 1968, Teil A Text, S. 4-5

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