Ergänzender Artikel zu:
Mittelschulen

Wilde Ehen

Obwohl die Gemeindebehörden im 19. Jahrhundert wiederholt Heiratsverbote aussprachen, setzten die betroffenen Bedürftigen ihrer Liebesbeziehung oft nicht einfach ein Ende. Vielmehr gaben sie die Hoffnung, schliesslich doch heiraten zu können, nicht auf und führten eine wilde Ehe. Zuweilen diente sogar jeweils die anstehende Geburt eines Kindes dazu, den Beschwerden gegen das Heiratsverbot und den Argumenten für eine Heirat mehr Gewicht zu verschaffen. Diese Praxis übten viele Angehörige der wenig bemittelten Unterschicht aus. Eduard Correncourt und Lydia Wagner zum Beispiel wollten schon längst heiraten. Bloss hatte die Gemeinde Arlesheim ihr Veto dagegen eingelegt. Der Schreiner Eduard Correncourt, Bürger der Gemeinde Arlesheim, war nicht nur dort ein bekannter Mann. Auch in der Gemeinde Känerkinden, Heimatort der ledigen Lydia Wagner, war die Geschichte der Familie Correncourt-Wagner bestens bekannt. Die Familie liess sich nun nicht einfach abwimmeln, sondern führte verschiedene Male Beschwerde gegen das auferlegte Heiratsverbot. Die Arlesheimer Gemeinderäte wähnten sich im Recht und zeigten sich stur. Es brauchte einige Jahre, bis sie 1873 nachgaben, die Ehe erlaubten und zu guter Letzt nach ausgiebigem Streit mit Känerkinden, der Heimatgemeinde der Lydia Wagner, und der Kantonsregierung auch das Bürgerrecht der unehelich geborenen Kinder auf Geheiss des Regierungsrates anerkannten.

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