Ergänzender Artikel zu:
Mittelschulen

Quartier- und Regionalpläne

Anfang der 1960er-Jahre forderten verschiedene parlamentarische Vorstösse die Regierung dazu auf, sich vermehrt um die Regionalplanung zu kümmern und die dazu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. So schrieb beispielsweise der Allschwiler Landrat Georg Huber im Namen der christlich-sozialen Landratsfraktion 1962 in einer Motion: «Durch die enorme bauliche Entwicklung in allen Teilen unseres Kantons ist für jedermann ersichtlich geworden, dass man ohne umfassende Regionalplanung nicht mehr auskommt. Über die […] Sicherung des erforderlichen Bodens für kantonale Werke und zur Erhaltung von Natur- und Kulturdenkmälern hinaus geht es heute darum, den stark wachsenden Gemeinden Grünflächen und Erholungsgebiete und ein Minimum an bäuerlichem Grundbesitz zu erhalten.»(1) Das revidierte Baugesetz von 1967 vermehrte die Planungsinstrumente. Die Gemeinden erhielten die Möglichkeit, Quartierpläne zu erstellen. Der Kanton konnte die bauliche Entwicklung durch Regionalpläne steuern.(2)

(1) Landratsprotokoll vom 4. Juni 1966, Staatsarchiv Baselland

(2) Baugesetz vom 15. Juni 1967

 

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