Ergänzender Artikel zu:
Mittelschulen

Gegenwehr der Arbeitgeber

Die zahlreicheren und heftigeren Arbeitskonflikte im frühen 20. Jahrhundert stiessen nicht überall auf Unterstützung. So protestierte der Gemeinderat Allschwil nach dem Basler Generalstreik im August 1919, weil die Gemeinde während achteinhalb Tagen auf die Tramverbindung in die Stadt verzichten musste. Sie wollte sich «dies unter keinen Umständen wieder bieten lassen».(1) Wenig später liess die Firma Handschin & Ronus (Hanro) ihren Anwalt beim Regierungsrat ein Verbot von Streikposten beantragen. Während einer Arbeitsniederlegung hatten Streikende ihre Kolleginnen und Kollegen daran gehindert, die Arbeit aufzunehmen. In die gleiche Richtung wies auch eine Eingabe des Gewerbeverbandes Baselland, der es als «ein Verbrechen an der Gesamtheit der Bevölkerung» betrachtete, «wenn in der gegenwärtigen Zeit mit ihrer ungeheuren Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot in leichtsinniger Weise Streiks vom Zaune gerissen werden und unter der Leitung von unverantwortlichen Führern ein derartiger Terror auf Arbeitswillige ausgeübt wird».(2) Obwohl der Regierungsrat der Polizeidirektion den Auftrag gab, ein Verbot von Streikposten auszuarbeiten, unterblieben entsprechende Schritte. 1932 sah sich der Verband der Industriellen von Baselland jedenfalls veranlasst, mit der Bitte an den Regierungsrat zu gelangen, künftig für einen grösseren Schutz bestreikter Betriebe besorgt zu sein.(3) Die Arbeitgeber führten die häufigen Streiks nicht auf die wirtschaftliche Not zurück, sondern sahen sie als Folge politischer Aufwiegelung.

(1) Schreiben vom 18. August 1919, Staatsarchiv Baselland, NA, Straf und Polizei D 1

(2) Schreiben vom 24. Dezember 1920, Staatsarchiv Baselland, NA, Straf und Polizei D 1

(3) Regierungsratsprotokoll vom 13. Januar 1933

 

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