Ergänzender Artikel zu:
Krankenhaus und Klinik

Erste Anläufe zur Gleichberechtigung

1926 hatten es die Baselbieter Männer mit einer knappen Mehrheit abgelehnt, den Frauen in Schul-, Armen- und Kirchensachen das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. In seinem Bericht zum Landratsbeschluss vom 17. Mai 1926 hielt der Regierungsrat fest: «Die Mitwirkung der Frauen auf diesen Gebieten ist nach der heutigen Auffassung und nach der Entwicklung des kulturellen Lebens gegeben [...] Aus diesem Grund empfehlen Regierungsrat und Landrat die Schaffung eines Verfassungsartikels, welcher das Stimmrecht der Frauen in Schul-, Kirchen- und Armensachen einführt.» 1929 entstand in Liestal die ‹Vereinigung für das Frauenstimmrecht Baselland›. Im gleichen Jahr unterschrieben rund 5000 Frauen aus dem Baselbiet eine Petition an den Bundesrat. Doch der Verband war im Kanton Basel-Landschaft, den er als steinigen Boden empfand, nicht sehr aktiv. Er änderte noch in den 1930er-Jahren seinen Namen in ‹Vereinigung für Frauenrechte›, um sich von den verfemten Suffragetten abzugrenzen und das Stimm- und Wahlrecht nicht so stark in den Vordergrund zu stellen. Dennoch bedauerte auch die Vereinigung, dass sie sich nicht zur Wiedervereinigung äussern konnte: «Wir würden für die Selbständigkeit des Baselbietes eintreten», liess sie verlauten. Es blieb zunächst an den männlich besetzten Behörden, die politischen Rechte der Frauen auszuweiten. Durch sanfte Änderungen verschiedener Gesetze erklärten sie die Frauen als in Armen- und Schulpflegen sowie in Vormundschafts- und Fürsorgekommissionen wählbar.

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