Ergänzender Artikel zu:
Krankenhaus und Klinik

Reformbedarf

Wirtschaft und Gesellschaft hatten sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stark zu verändern begonnen. Entsprechend mussten nun die Staatseinrichtungen den neuen Gegebenheiten angepasst werden In den 1870er-Jahren setzte der Landrat deshalb zwei Kommissionen ein.(1) Ein Teil der Auftraggeber im Landrat erwartete dabei, dass Einsparmöglichkeiten ausgemacht wurden. Diese Landräte standen in der Tradition der Revisionsbewegung und wollten vermeiden, dass der Kanton direkte Steuern erheben musste. Ihnen standen die Landräte gegenüber, die unter einer Reorganisation des Staates den Ausbau kantonaler Institutionen verstanden. Die erste Kommission unter Martin Birmann scheiterte an diesen unvereinbaren Erwartungen. Die zweite unter Emil Frey, der inzwischen wieder aus der Regierung ausgeschieden war und nun im Landrat sass, kam etwas weiter: Sie ermittelte in zahlreichen Bereichen Reformbedarf und stellte einen Katalog von insgesamt 35 Vorschlägen zusammen. In den folgenden Jahren wurden nur wenige Vorschläge der Kommission realisiert. So entsprach das Gemeindegesetz von 1881 weitgehend den Vorstellungen der Reorganisationskommission, und auch die Revision des ehelichen Güter- und Erbrechts hatte sie bereits angeregt. Doch vor allem die Sanierung der Kantonsfinanzen liess weiterhin auf sich warten. Und wo starkes Bevölkerungswachstum und Armut zusammentrafen, nahmen die Aufgaben der Gemeinden in der Armenfürsorge und im Erziehungswesen überproportional zu.

(1) Akten der Kommission für Reorganisation der Staats-Verwaltung, Liestal 1875

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