Ergänzender Artikel zu:
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Frauen fordern Gleichberechtigung

«Wir wünschen […], dass von Staats wegen mehr für die Bildung des weibl. Geschlechts geschehe, als bishin; und […] dass in Erbfällen die Vorrechte des Mannes gegenüber dem Weibe aufhören, dass in Zukunft das Vermögen statt wie bishin zu 2⁄3 und 1⁄3 zur Hälfte auf des Mannes und zur Hälfte auf der Frauen Seite fallen soll.» Mit diesen beiden Forderungen wandten sich am 29. August 1862 dreissig Frauen aus Sissach an den Verfassungsrat. Dieser war gerade dabei, die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft aus dem Jahr 1850 einer gründlichen Revision zu unterziehen.(1) In der selbstbewussten Annahme, dass «die Frauen […] zum Volk gezählt werden», nahmen sich auch die Sissacherinnen das Recht zu einer Eingabe. Den Petentinnen eilten wenig später Geschlechtsgenossinnen aus dem Waldenburgertal zu Hilfe. Sie liessen in der ‹Basellandschaftlichen Zeitung› vom 20. September 1862 vernehmen, dass sie zwar kein allgemeines Stimmrecht wollten, sich aber den sonstigen Wünschen der Sissacher Frauen anschliessen würden. Zusätzlich forderten sie, ihre Unterschrift solle ohne Beistand Gültigkeit haben und der Verfassungsrat solle es den Frauen erleichtern, die freie Mittelverwaltung zu erlangen.(2) Die Eingaben der Frauen fanden im Verfassungstext keinen Niederschlag. Erst unter dem Druck der eidgenössischen Gesetzgebung fielen 1879 die Geschlechtsvormundschaft und 1891 die diskriminierende Erbteilung dahin. Über das Frauenstimmrecht stimmten die Baselbieter Männer 1926 erstmals ab, die Auseinandersetzung dauerte aber bis 1967.

(1) Sabine Kubli/Pascale Meyer: Alles was RECHT ist! Baselbieterinnen auf dem Weg zu Gleichberechtigung und Gleichstellung, Liestal 1992, S. 17

(2) Roger Blum: Die politische Beteiligung des Volkes im jungen Kanton Basel-Landschaft, Liestal 1977, S. 335-360

 

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