Ergänzender Artikel zu:
Krankenhaus und Klinik

Das Baselbiet wird neu vermessen

Die basellandschaftlichen Gemeinden benutzten den helvetischen Kataster von 1802 im frühen 19. Jahrhundert ausschliesslich für ihre eigenen Zwecke, vor allem für die interne Verteilung der Gemeindelasten. Auf der Grundlage dieses Vermessungswerks wurde zum Beispiel die Höhe der wieder eingezogenen Zehnten bestimmt, ferner die Aufteilung von Gemeindeschulden oder die Zuteilung der Arbeitsleistungen des Gemeinwerks. Neue kantonale Steuern veränderten 1819 diese Situation grundlegend, darum verlangten einige Gemeinden die Erstellung neuer Kataster. Nach längeren Abklärungen beauftragte der Kleine Rat die Landwirtschaftliche Kommission mit der Katastrierung im ganzen Kanton. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war wohl, dass es um zentrale Grundlagen staatlicher Aktivität ging, nämlich um die Kenntnis der Steuerbasis und der Wirtschaftskraft des Kantons. Ausserdem sollte die Akzeptanz von Herrschaft und Staat verbessert werden. Nach einem Pilotversuch in Sissach und Itingen 1821 und 1822 wurden die Kosten für die Neuvermessung des ganzen Kantons auf rund 135000 Franken veranschlagt. Damit waren offenbar genügend Informationen vorhanden, um 1823 die einschlägige Verordnung zu erlassen: «Sämtliche Gemeindebänne unseres Kantons sollten vermessen und cadastrirt werden», zu Lasten des Kantons «die Staatswaldungen, Hochwaldungen, Landstrassen, Flüsse und Bäche», alle übrigen Areale auf Kosten der Gemeinden, das heisst vor allem der Grundstücksbesitzer.

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